Die Ausbildung zum Podologen bzw. zur Podologin dauert 2 Jahre in Vollzeit und findet an einer staatlich zugelassenen Berufsfachschule für Podologie statt.
Sie umfasst mindestens theoretischen und praktischen Unterricht von
2 000 Stunden
und praktische Ausbildung von
1 000 Stunden
Sie wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen.
Die Prüfung hat
einen schriftlichen Teil:
- Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde
- Psychologie/Pädagogik/Soziologie
Anatomie Physiologie
- allgemeine Krankheitslehre und
spezielle Krankheitslehre
einen mündlichen Teil:
- theoretische Grundlagen der podogischen Behandlung
- spezielle Krankheitslehre,
- Arzneimittellehre, Material- und Warenkunde
- Hygiene und Mikrobiologie
.......und mehrere einstündige praktische Prüfungen direkt an verschiedenen Patienten.
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"Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs insbesondere dazu befähigen, durch Anwendung geeigneter Verfahren nach den anerkannten Regeln der Hygiene allgemeine und spezielle fußpflegerische Maßnahmen selbständig auszuführen, pathologische Veränderungen oder Symptome von Erkrankungen am Fuß, die eine ärztliche Abklärung erfordern, zu erkennen, unter ärztlicher Anleitung oder auf ärztliche Veranlassung medizinisch indizierte podologische Behandlungen durchzuführen und damit bei der Prävention, Therapie und Rehabilitation von Fußerkrankungen mitzuwirken"
(§3 PodG).
Podologen bilden also eine wichtige Schnittstelle zwischen Ihrem behandelndem Arzt und Ihnen als Patienten.
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