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Herzlich Willkommen bei uns!

auf diesen Seiten wollen wir Sie ein wenig über die Podologie, aber auch über unsere Praxis informieren.

Was sind eigentlich Podologen ?

eines vorneweg:
wir pflegen und erhalten selbstverständlich auch Ihre gesunden Füße
fachgerecht damit es gar nicht erst zu Schädigungen kommt.

Der Beruf des Podologen ist ein Medizinal-Fachberuf. Er unterstützt den Diabetologen, Dermatologen und Orthopäden bei seiner Tätigkeit und arbeitet eng mit angrenzenden Berufen zusammen.
 
Er nimmt so eine nicht zu unterschätzende Stellung im Bereich der Fußgesundheit ein.

Der Podologe führt selbständig fußpflegerische Behandlungsmaßnahmen durch, erkennt eigenständig pathologische Veränderungen am Fuß, die ärztliche Behandlung erfordern. Mit dem in Kraft treten des Gesetzes über den Beruf der Podologin / des Podologen wurde dieser offiziell als Medizinal-Fachberuf anerkannt.
Die Berufsbezeichnung Podologe/Podologin ist gesetzlich geschützt, geregelt durch das Podologengesetz (PodG) vom 4. Dez. 2001.

 

Die Ausbildung zum Podologen bzw. zur Podologin dauert 2 Jahre in Vollzeit und findet an einer staatlich zugelassenen Berufsfachschule für Podologie statt.
Sie umfasst mindestens theoretischen und praktischen Unterricht von
2 000 Stunden
und praktische Ausbildung von
1 000 Stunden
Sie wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen.

Die Prüfung hat
einen schriftlichen Teil:
  • Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde
  • Psychologie/Pädagogik/Soziologie
    Anatomie Physiologie
  • allgemeine Krankheitslehre und 
    spezielle Krankheitslehre

einen mündlichen Teil:

  • theoretische Grundlagen der podogischen Behandlung
  • spezielle Krankheitslehre,
  • Arzneimittellehre, Material- und Warenkunde
  • Hygiene und Mikrobiologie

.......und mehrere einstündige praktische Prüfungen direkt an verschiedenen Patienten.

"Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs insbesondere dazu befähigen, durch Anwendung geeigneter Verfahren nach den anerkannten Regeln der Hygiene allgemeine und spezielle fußpflegerische Maßnahmen selbständig auszuführen, pathologische Veränderungen oder Symptome von Erkrankungen am Fuß, die eine ärztliche Abklärung erfordern, zu erkennen, unter ärztlicher Anleitung oder auf ärztliche Veranlassung medizinisch indizierte podologische Behandlungen durchzuführen und damit bei der Prävention, Therapie und Rehabilitation von Fußerkrankungen mitzuwirken"
(§3 PodG).

Podologen bilden also eine wichtige Schnittstelle zwischen Ihrem behandelndem Arzt und Ihnen als Patienten.




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Fachpraxis für Podologie P. Merten | info@podologen-berlin.de